Angebot „Liberté“ Stornierungsbedingungen

Buchen Sie frei!

Besondere Stornierungsbedingungen bei unserem Angebot „Liberté“

Eine kostenlose Stornierung ist ohne Begründung bis zu 14 (vierzehn) Tage vor Ihrer Ankunft möglich.  

Ab dem 7. (vierzehn) Tag vor Ihrer Ankunft bis zum Tag Ihrer Ankunft ist die kostenlose Stornierung an eine der
unten aufgeführten COVID-19- Ausnahmen und das Vorliegen eines entsprechenden Nachweises geknüpft.

DIE AKZEPTIERTEN COVID-19-AUSNAHMEN SIND AUSSCHLIESSLICH FOLGENDE
  • Schließung unseres Feriendorfes
  • Schließung der Grenzen des Bestimmungslandes für Ihren Aufenthalt
  • Schließung der Grenzen Ihres Herkunftslandes
  • Isolationsmaßnahmen bei Ankunft im Bestimmungsland Ihres Aufenthalts (Beispiel: 14tägige Quarantäne)
  • Vorgeschriebene
  • Isolationsmaßnahme und COVID-19-Test, wenn Sie in Ihrem Wohnsitz-oder Aufenthaltsland ankommen (Beispiel: 14tägige Quarantäne)
  • Ausgangssperre im gesamten Staatsgebiet Ihres Aufenthaltsortes
  • Ausgangssperre in der Stadt Ihres Aufenthaltsortes
  • Reiseverbot (auf dem Luft-, See-oder Landweg) für Ihre Freizeitreise, um Ihre Reise zu uns anzutreten
  • Positiver COVID-19-Test 

Für jede für den Aufenthalt registrierte Person muss ein Nachweis einer Regierungs-, Verwaltungs- oder Medizinalbehörde vorgelegt werden.Minderjährige und alle sonstigen Personen, die Begleitung benötigen, werden dem Nachweis der Begleitperson beigefügt (z.B. Eltern, Erziehungsberechtigte usw.). 

INSBESONDERE DIE FOLGENDEN PUNKTE GELTEN NICHT ALS AKZEPTIERTE COVID-19-AUSNAHMEN:
  • Die Einhaltung einer Ausgangssperre auf dem Territorium oder einem Teil des Territoriums Ihres Aufenthalts in unseres Feriendorfes
  • Die Anwendung eines speziellen Gesundheitsprotokolls für bestimmte Einrichtungen oder für unsere Einrichtung
  • Die Verpflichtung, bei Ihrer Ankunft oder bei Ihrer Ankunft im Zielland Ihres Aufenthalts einen COVID-19-Test abzulegen.
  • Die Verpflichtung, einen COVID-19-Test bei Ihrer Abreise oder bei der Ausreise aus dem Zielland Ihres Aufenthalts abzulegen.
  • Jedes Element oder jede Einschränkung, auf das/die in den Fällen der oben zugelassenen COVID-19-Ausnahmen nicht verwiesen wurde.